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Rechtliches

Interessenkonflikte

Stand: 28. August 2026

Maßnahmen zur Vermeidung oder Bewältigung von möglichen Interessenkonflikten.

1. Interessenkonflikt gem. § 85 WpHG

Ein Interessenkonflikt ist insbesondere gegeben, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen

  • an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5 % hält,
  • in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, oder die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,
  • in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging,
  • mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zur Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens oder davon abgeleitete Derivate handeln, oder
  • der für dieses Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf das analysierte Unternehmen hat, wie z. B. die Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen.

2. Allgemeine Verhaltensregeln

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen auf die Informationsgenerierung des StockBuddy einwirken und sich möglicherweise negativ auf die Interessen unserer Nutzer auswirken, verpflichten sich Conexio und alle Mitarbeitenden zur Einhaltung ethischer Standards und gesetzlicher Regularien. Dazu gehören insbesondere Integrität, Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards sowie insbesondere die Beachtung der Nutzerinteressen.

Dies ist auch in zahlreichen Handlungsanweisungen für Mitarbeitende niedergelegt. Diese enthalten neben den verbindlichen Standards für ein ethisch einwandfreies Handeln insbesondere Regeln zur Verhinderung des Insiderhandels und von Marktmanipulation, zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie zur Sicherstellung der professionellen Unabhängigkeit. Zur Einhaltung dieser haben sich die Mitarbeitenden ebenso arbeitsvertraglich verpflichtet.

3. Maßnahmen zur Vermeidung oder Bewältigung von möglichen Interessenkonflikten innerhalb der Conexio GmbH

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Schaffung organisatorischer Richtlinien und Verfahren zur Information und zur Wahrung des Nutzerinteresses im Rahmen der Informationsbeschaffung über den Finanzmarkt,
  • Regelungen über die Annahme von Zuwendungen und Geschenken (Anti-Korruptions-Compliance),
  • Bildung von Vertraulichkeitsbereichen durch räumliche/organisatorische Trennung von Abteilungs- und Geschäftseinheiten oder Trennung von Verantwortlichkeiten (Errichtung sogenannter Chinese Walls – Informationsbarrieren):
    • Zugriffsbeschränkung nach dem „Need-to-know-Prinzip",
    • Beachtung gesetzlicher Regelungen zur Datennutzung und -weitergabe,
  • Regelungen zu Vertriebsvorgaben,
  • Führen einer Insider- und einer Überwachungsliste („Watchlist") zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen bei Finanzinstrumenten, zu denen vertrauliche Informationen vorliegen, Führen einer Sperrliste („Restricted List"), Einrichtung eines angemessenen Vergütungssystems,
  • Führen eines Konfliktregisters zur Identifikation und Dokumentation möglicher Interessenkonflikte,
  • regelmäßige Kontrollhandlungen der Compliance-Funktion (z. B. fortlaufende Überwachung von Wertpapiergeschäften der Mitarbeitenden, bei deren Tätigkeiten Interessenkonflikte auftreten können, oder Kontrollen zum Erhalt von erfolgsabhängigen monetären oder nicht monetären Vorteilen bei Erreichen bestimmter Absatz-, Umsatz- oder Bestandsgrößen am Absatz von Finanzinstrumenten Dritter),
  • Regelungen für Mitarbeitende:
    • zum Umgang mit vertraulichen Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind,
    • zur Annahme von Mandaten (z. B. Aufsichtsratsmandat) und Nebentätigkeiten,
    • zur Erstellung von Informationen und Anlagestrategieempfehlungen sowie zur Offenlegung von Interessenkonflikten bei deren Erstellung,
    • zum Vorhalten eines Hinweisgebersystems, um betrügerisches Verhalten und wirtschaftskriminelle Handlungen – auch anonym – zu melden.
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